Inobhutnahme / Krisenintervention
Bei schwerwiegenden Problemen und Krisen können Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren bei uns Schutz und einen Ort der Geborgenheit und Sicherheit finden. Diese Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) erfolgt, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie oder bei einem anderen Menschen besteht, Familien eine Krisensituation wahrnehmen, wenn Kinder selbst darum bitten oder wenn Dritte eine Krisensituation wahrnehmen.
Innerhalb eines für den jungen Menschen überschaubaren Zeitraumes wird herausgefunden, was zu der Krise geführt hat. Außerdem werden erste mögliche Perspektiven und Handlungsalternativen aufzeigt. Die Eltern werden als Partner betrachtet und aktiv darin einbezogen.
Eine besondere Form der Inobhutnahme stellt die familiäre Bereitschaftsbetreuung dar. Für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren erfolgt die Unterbringung und Begleitung in Familien, die für diese wichtige Aufgabe geschult sind.
Innerhalb eines für den jungen Menschen überschaubaren Zeitraumes wird herausgefunden, was zu der Krise geführt hat. Außerdem werden erste mögliche Perspektiven und Handlungsalternativen aufzeigt. Die Eltern werden als Partner betrachtet und aktiv darin einbezogen.
Eine besondere Form der Inobhutnahme stellt die familiäre Bereitschaftsbetreuung dar. Für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren erfolgt die Unterbringung und Begleitung in Familien, die für diese wichtige Aufgabe geschult sind.
Haus der Kinder
Obere Burgstr. 8
01796 Pirna
Tel. 03501 528508
Fax 03501 578071
haus-der-kinder@diakonie-pirna.de
www.diakonie-pirna.de