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  • T-TRIS Kurs
  • T-TRIS Gutscheinprojekt
  • T-TRIS »Brücken bauen«

Jugendgericht

Als Jugendrichter*in oder Staatsanwält*in können Sie junge Menschen auf der Basis des Jugendgerichtsgesetzes, vor allem der §§ 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 sowie die §§ 45 und 47 JGG  in unser Projekt senden.

Es besteht die Möglichkeit, dass Jugendliche die Angebotsformen des »UZ« im Vorfeld einer Verhandlung nach Empfehlung durch die Jugendgerichtshilfe oder die Staatsanwaltschaft oder im Rahmen eines Diversionsverfahrens nutzen oder nach Anfrage Arbeitsstunden in unserem Projekt leisten können. Unserer fachlichen Verantwortung folgend sind wir an einer direkten und unkomplizierten Zusammenarbeit mit Ihnen interessiert – was z.B. den Austausch über Ergebnisse und Wirksamkeit unserer Arbeit und die Möglichkeit von Projektführungen einschließt.

Bei Interesse können auch sie unseren Zuweisungsbogen ausfüllen – und damit unsere Arbeit im Erstgespräch unterstützen.

Jugendgerichtshilfe

Der betreffende junge Mensch erhält in einer Gerichtsverhandlung auf Vorschlag der Jugendgerichtshilfe oder der Staatsanwaltschaft oder im Rahmen eines Diversionsverfahrens (§45 JGG) als Reaktion auf seine Straftat die Weisung gem. § 10 Nr.6 JGG, einen T-TRIS Kurs im UZ zu absolvieren oder eine Empfehlung zur Teilnahme am T-TRIS-Gutscheinprojekt. Es folgt ein Gespräch mit der zuständigen Jugendgerichtshelfer*in und dem / der betreffenden Jugendlichen. In diesem Gespräch füllt die Mitarbeiterin den Zuweisungsbogen für das Jugendprojekt »UZ« aus und legt somit die Rahmenbedingungen für den Kursverlauf fest. Die zuständige Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe sendet den ausgefüllten Bogen an das UZ und fordert den betreffenden Jugendlichen auf, sich zu einem Erstgespräch im »UZ« zu melden.

Erfährt der T-TRIS Kurs einen Abbruch, so kann nach Klärung der Sachlage der Kurs im »UZ« fortgesetzt werden. Dazu füllt die zuständige Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe den Fortsetzungsbogen aus und sendet ihn uns. Mit Erhalt des Bogens kann der Kurs fortgesetzt werden. 

Allgemeiner Sozialer Dienst

Die Eltern von Michael S. 13, Jahre, wenden sich ans Jugendamt. Nach einem Erstgespräch wird der Bedarf auf Hilfen zur Erziehung festgestellt.

Im Gespräch wird deutlich, das aufgrund des geschilderten Verhaltens abzuleiten ist, das Michael bereits Straftaten begeht oder diese in naher Zeit begehen wird. Deshalb zieht die zuständige Mitarbeiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes die Nutzung des T-TRIS-Gutscheinprojektes in Betracht.

Dazu bezieht sie die zuständige Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe ein. Wird der Antrag vom Team im der Jugendgerichtshilfe bestätigt, füllt der zuständige Mitarbeiter den Zuweisungsbogen für das T-TRIS-Gutscheinprojekt aus und sendet ihn ans UZ.

Bereichsleiter UZ

Uwe Bierwolf
Bereichsleiter
 

Carolin Kostov-Ulbig
Elternzeitvertretung
Sozialarbeiterin (BA)
Zusatzqualifikation Systemische Beratung


Soziales Jugendprojekt »UZ«

Schmiedestr. 2
Hinterhaus
01796 Pirna
Tel. 03501 529967
Fax 03501 560129
jugendprojekt-uz@diakonie-pirna.de

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